| Rechtsvorschriften
Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Abschlussprüferaufsichtskommission
(APAK) sind im Wesentlichen in § 66a Wirtschaftsprüfungsordnung
niedergelegt. Daneben begründet das Gesetz eine
Reihe weiterer Rechte und Pflichten der Kommission.
Zur Erledigung ihrer Aufgaben hat sich die APAK eine
Geschäftsordnung gegeben. Sie wurde am 28. Mai
2005 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigt.

Wirtschaftsprüferordnung

Geschäftsordnung der APAK

Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG)

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
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