Rechtsvorschriften

Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) sind im Wesentlichen in § 66a Wirtschaftsprüfungsordnung niedergelegt. Daneben begründet das Gesetz eine Reihe weiterer Rechte und Pflichten der Kommission.

Zur Erledigung ihrer Aufgaben hat sich die APAK eine Geschäftsordnung gegeben. Sie wurde am 28. Mai 2005 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigt.

Wirtschaftsprüferordnung
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Geschäftsordnung der APAK
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Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG)
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Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
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