Willkommen auf den Seiten der Abschlussprüferaufsichtskommission

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) ist seit dem 1. Januar 2005 unabhängig und frei von Weisungen für die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und die dort vereinigten Abschlussprüfer zuständig.

Die Fachaufsicht der APAK erstreckt sich auf Aufgaben der WPK nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung gegenüber den Mitgliedern, die befugt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen oder die solche ohne diese Befugnis tatsächlich durchführen.

Durch § 4 Absatz 1 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung sind folgende Bereiche erfasst:

  • Wirtschaftsprüferexamen und Prüfungen als vereidigter Buchprüfer
  • Eignungsprüfung zum Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer für im Ausland qualifizierte Abschlussprüfer
  • Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
  • Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
  • Widerruf von Bestellungen und Anerkennungen
  • Registrierung
  • Berufsaufsicht
  • Qualitätskontrolle
  • Annahme von Berufsgrundsätzen durch die Wirtschaftsprüferkammer

Die APAK arbeitet bei grenzüberschreitenden Aufsichtsvorgängen, die gesetzliche Abschlussprüfer betreffen, mit den zuständigen ausländischen Stellen zusammen.