| Willkommen auf den
Seiten der Abschlussprüferaufsichtskommission
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) ist seit dem 1. Januar 2005 unabhängig und frei von Weisungen für die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und die dort vereinigten Abschlussprüfer zuständig.
Die Fachaufsicht der APAK erstreckt sich auf Aufgaben
der WPK nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung
gegenüber den Mitgliedern, die befugt sind, gesetzliche
Abschlussprüfungen durchzuführen oder die
solche ohne diese Befugnis tatsächlich durchführen.
Durch § 4 Absatz 1 Satz 1 Wirtschaftsprüferordnung
sind folgende Bereiche erfasst:
- Wirtschaftsprüferexamen und Prüfungen
als vereidigter Buchprüfer
- Eignungsprüfung zum Wirtschaftsprüfer
oder vereidigten Buchprüfer für im Ausland
qualifizierte Abschlussprüfer
- Bestellung von Wirtschaftsprüfern
und vereidigten Buchprüfern
- Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
- Widerruf von Bestellungen und Anerkennungen
- Registrierung
- Berufsaufsicht
- Qualitätskontrolle
- Annahme von Berufsgrundsätzen
durch die Wirtschaftsprüferkammer
Die APAK arbeitet bei grenzüberschreitenden Aufsichtsvorgängen,
die gesetzliche Abschlussprüfer betreffen, mit
den zuständigen ausländischen Stellen zusammen.
|