| Regelungen für Abschlussprüfer aus Drittländern
Die EU Abschlussprüferrichtlinie („Richtlinie 2006/43/EG“) stellt Mindestanforderungen an gesetzliche Abschlussprüfer innerhalb der EU bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum („EU/EWR“). Das grenzüberschreitende Zusammenspiel der Kapitalmärkte erfordert es aber auch sicherzustellen, dass Abschlussprüfer aus Drittländern, die Abschlussprüfungen mit Bezug zu den Kapitalmärkten innerhalb der EU/EWR durchführen, diese Leistungen in vergleichbarer hoher Qualität erbringen. Die Richtlinie 2006/43/EG verlangt daher, dass die betreffenden Abschlussprüfungsgesellschaften und Abschlussprüfer aus Drittländern in ein öffentliches Register einzutragen sind und vergleichbaren Anforderungen unterworfen werden, die im Minimum auch für Abschlussprüfer aus der EU/EWR gelten. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission Übergangsmaßnahmen beschlossen, die die Einführung dieser neuen Regelungen erleichtern sollen (Entscheidung 2008/627/EG vom 29. Juli 2008).
Die Registrierungspflicht gemäß Artikel 45 der Richtlinie 2006/43/EG ist in Deutschland in § 134 WPO umgesetzt worden. Die Übergangsmaßnahmen der Europäischen Kommission gelten unmittelbar auch in Deutschland und gehen den Bestimmungen des § 134 WPO vor.
Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern
Die Registrierung der Abschlussprüfer aus Drittländern, die Abschlussprüfungen mit Bezug zum deutschen Kapitalmarkt durchführen, erfolgt über die Abschlussprüferaufsichtskommission. Die Drittlandsabschlussprüfer werden in ein von der Wirtschaftsprüferkammer geführtes öffentliches Register.
Zu unterscheiden sind:
- die Registrierung auf der Grundlage der Übergangsentscheidung 2008/627/EG der Europäischen Kommission vom 29. Juli 2008,
- die förmliche Registrierung als Drittlandsabschlussprüfer nach § 134 WPO.
Erläuterungen zu beiden Verfahren („Häufig gestellte Fragen“) sowie die entsprechenden Registrierungsformulare finden sich hier.
Weitere Informationen
Europäische Kommission – Beziehungen zu Drittstaaten
Wirtschaftsprüferkammer – Abschlussprüfer aus Drittländern
Registierungsverfahren für Drittlandsabschlussprüfer in anderen EU/EWR-Staaten
Professional Oversight Board, Großbritannien
Autoriteit Financiele Markten, Niederlande
Financial Supervisory Authority of Norway, Norwegen
Supervisory Board of Public Accountants, Schweden |