| Ziele und Aufgaben
Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)
wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht
über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung
(Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG) vom
27. Dezember 2004 begründet.
Der Gesetzgeber hat sich mit der Einrichtung der APAK
zum Ziel gesetzt, den Berufsstand der Abschlussprüfer
in Deutschland, also Wirtschaftsprüfer und vereidigte
Buchprüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen
vornehmen, unter eine letztverantwortliche, berufsstandunabhängige
Aufsicht zu stellen. Dazu wurde der Wirtschaftsprüferkammer
(WPK) neben der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die APAK als Element
der öffentlichen Fachaufsicht vorangestellt.
Die Einrichtung der APAK
zum 1. Januar 2005 ist war Teil nationaler, europäischer und internationaler
Initiativen zur Stärkung der Qualität, Unabhängigkeit
und Integrität des Prüferberufes und ist bis heute ein
Element zur Wahrung des Vertrauens in die gesetzliche
Abschlussprüfung.
Die APAK ist eine unter der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stehende, nicht rechtsfähige
Personengemeinschaft eigener Art. Sie besteht aus mindestens
sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf die Dauer von vier
Jahren ernannten Mitgliedern. Die Kommissionsmitglieder
dürfen in den letzten fünf Jahren vor ihrer
Ernennung nicht persönliche Mitglieder der WPK
gewesen sein. Sie sollen insbesondere in den Bereichen
Rechnungslegung, Finanzwesen, Wirtschaft, Wissenschaft
oder Rechtsprechung tätig sein oder gewesen sein.
Die APAK führt
eine öffentliche fachbezogene Aufsicht über
die WPK, soweit diese Aufgaben
nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WPO erfüllt, die gegenüber
Berufsangehörigen und Gesellschaften wahrzunehmen
sind, die zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener
Abschlussprüfungen befugt sind oder solche ohne
diese Befugnis tatsächlich durchführen. Sie
erfüllt ihre Aufgaben unabhängig und frei
von Weisungen.
Die Aufsicht erstreckt sich dabei auf die Bereiche
der Prüfung und der Eignungsprüfung, der Bestellung,
der Anerkennung, des Widerrufs und der Registrierung,
der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle sowie
des Erlasses von Regelungen zur Berufsausübung.
In Berufsaufsichtsfällen mit grenzüberschreitender
Bedeutung ist die APAK Ansprechpartner für die
im Ausland zuständigen Stellen.
Die Kommission beurteilt im Rahmen ihrer Aufsicht,
ob die WPK die ihr nach
§ 4 Abs. 1 Satz 1 WPO obliegenden Aufgaben geeignet,
angemessen und verhältnismäßig erfüllt.
Darüber hinaus ist die APAK für die Organisation und Durchführung der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen (§§ 61a Satz 2 Nr. 2, 62b Absatz 1 Wirtschaftsprüferordnung) unmittelbar verantwortlich.
Die APAK legt die
Ziele ihrer Arbeit jährlich in einem Arbeitsprogramm
offen und veröffentlicht ebenfalls jährlich
einen Tätigkeitsbericht.
Die APAK engagiert sich seit ihrer Einrichtung für eine enge Kooperation der Prüferaufsichten weltweit. So ist die APAK Mitglied der Europäischen Gruppe der Prüferaufsichten (European Group of Auditors‘ Oversight Bodies, EGAOB) und des Internationalen Forums der Prüferaufsichten (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR).
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