Ziele und Aufgaben

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG) vom 27. Dezember 2004 begründet.

Der Gesetzgeber hat sich mit der Einrichtung der APAK zum Ziel gesetzt, den Berufsstand der Abschlussprüfer in Deutschland, also Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen vornehmen, unter eine letztverantwortliche, berufsstandunabhängige Aufsicht zu stellen. Dazu wurde der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) neben der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die APAK als Element der öffentlichen Fachaufsicht vorangestellt.

Die Einrichtung der APAK zum 1. Januar 2005 ist war Teil nationaler, europäischer und internationaler Initiativen zur Stärkung der Qualität, Unabhängigkeit und Integrität des Prüferberufes und ist bis heute ein Element zur Wahrung des Vertrauens in die gesetzliche Abschlussprüfung.

Die APAK ist eine unter der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stehende, nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art. Sie besteht aus mindestens sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf die Dauer von vier Jahren ernannten Mitgliedern. Die Kommissionsmitglieder dürfen in den letzten fünf Jahren vor ihrer Ernennung nicht persönliche Mitglieder der WPK gewesen sein. Sie sollen insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Finanzwesen, Wirtschaft, Wissenschaft oder Rechtsprechung tätig sein oder gewesen sein.

Die APAK führt eine öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK, soweit diese Aufgaben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WPO erfüllt, die gegenüber Berufsangehörigen und Gesellschaften wahrzunehmen sind, die zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen befugt sind oder solche ohne diese Befugnis tatsächlich durchführen. Sie erfüllt ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen.

Die Aufsicht erstreckt sich dabei auf die Bereiche der Prüfung und der Eignungsprüfung, der Bestellung, der Anerkennung, des Widerrufs und der Registrierung, der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle sowie des Erlasses von Regelungen zur Berufsausübung. In Berufsaufsichtsfällen mit grenzüberschreitender Bedeutung ist die APAK Ansprechpartner für die im Ausland zuständigen Stellen.

Die Kommission beurteilt im Rahmen ihrer Aufsicht, ob die WPK die ihr nach
§ 4 Abs. 1 Satz 1 WPO obliegenden Aufgaben geeignet, angemessen und verhältnismäßig erfüllt.

Darüber hinaus ist die APAK für die Organisation und Durchführung der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen (§§ 61a Satz 2 Nr. 2, 62b Absatz 1 Wirtschaftsprüferordnung) unmittelbar verantwortlich.

Die APAK legt die Ziele ihrer Arbeit jährlich in einem Arbeitsprogramm offen und veröffentlicht ebenfalls jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Die APAK engagiert sich seit ihrer Einrichtung für eine enge Kooperation der Prüferaufsichten weltweit. So ist die APAK Mitglied der Europäischen Gruppe der Prüferaufsichten (European Group of Auditors‘ Oversight Bodies, EGAOB) und des Internationalen Forums der Prüferaufsichten (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR).