| Das System der Prüferaufsicht
in Deutschland
Die Elemente der Prüferaufsicht
Mit der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)
wurde ein neues Element der öffentlichen fachbezogenen
Aufsicht in das bereits bestehende System der Aufsicht
über gesetzliche Abschlussprüfer integriert.
Neben der bisherigen Staats- und Rechtsaufsicht des
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über
die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) steht nun die
Fachaufsicht der APAK.
Diese vom Berufsstand unabhängige öffentliche
Fachaufsicht über eine öffentlich-rechtliche
berufsständische Kammer ist in ihrer Art bisher
einzigartig in Deutschland.
Speziell im Bereich der Berufsaufsicht, als Disziplinaraufsicht
über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
ist neben der Tätigkeit der WPK unter Aufsicht
der APAK die unabhängige Berufsgerichtsbarkeit
hervorzuheben. In Fällen von Berufspflichtverletzungen
mit nicht nur geringem Schuldvorwurf ermittelt zunächst
die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und erhebt bei
hinreichendem Tatverdacht Anschuldigung vor dem Landgericht
Berlin. Der Rechtszug in der Berufsgerichtsbarkeit kann
im Einzelfall bis zum Bundesgerichtshof als letzter
Instanz gehen.
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Das Zusammenspiel
der einzelnen Elemente der Prüferaufsicht
in Deutschland wird in dem folgenden Diagramm
dargestellt.
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Prüferaufsicht und Enforcement Rechnungslegung
Das System der Prüferaufsicht ist von der Aufsicht
über die Rechnungslegung zu unterscheiden. Bei
der Prüferaufsicht geht es allein um die Überwachung
der Einhaltung der Rechte und Pflichten der gesetzlichen
Abschlussprüfer. Bei der Aufsicht über die
Rechnungslegung stehen die Rechnungsleger, also die
Unternehmen selbst und deren Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften
(sogenanntes Enforcement Rechnungslegung) im Fokus.
Ergeben sich dabei Anhaltspunkte für Berufspflichtverletzungen
von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern,
sind diese der Prüferaufsicht zur weiteren Ermittlung
zu melden.
Für das Enforcement Rechnungslegung ist nach dem
Bilanzkontrollgesetz aus dem Jahre 2004 in einem zweistufigen
System zunächst die Deutsche
Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zuständig
und danach die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). |