Das System der Prüferaufsicht in Deutschland

Die Elemente der Prüferaufsicht

Mit der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wurde ein neues Element der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht in das bereits bestehende System der Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer integriert. Neben der bisherigen Staats- und Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie über die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) steht nun die Fachaufsicht der APAK.

Diese vom Berufsstand unabhängige öffentliche Fachaufsicht über eine öffentlich-rechtliche berufsständische Kammer ist in ihrer Art bisher einzigartig in Deutschland.

Speziell im Bereich der Berufsaufsicht, als Disziplinaraufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, ist neben der Tätigkeit der WPK unter Aufsicht der APAK die unabhängige Berufsgerichtsbarkeit hervorzuheben. In Fällen von Berufspflichtverletzungen mit nicht nur geringem Schuldvorwurf ermittelt zunächst die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und erhebt bei hinreichendem Tatverdacht Anschuldigung vor dem Landgericht Berlin. Der Rechtszug in der Berufsgerichtsbarkeit kann im Einzelfall bis zum Bundesgerichtshof als letzter Instanz gehen.

Das Zusammenspiel der einzelnen Elemente der Prüferaufsicht in Deutschland wird in dem folgenden Diagramm dargestellt.

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Prüferaufsicht und Enforcement Rechnungslegung

Das System der Prüferaufsicht ist von der Aufsicht über die Rechnungslegung zu unterscheiden. Bei der Prüferaufsicht geht es allein um die Überwachung der Einhaltung der Rechte und Pflichten der gesetzlichen Abschlussprüfer. Bei der Aufsicht über die Rechnungslegung stehen die Rechnungsleger, also die Unternehmen selbst und deren Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften (sogenanntes Enforcement Rechnungslegung) im Fokus. Ergeben sich dabei Anhaltspunkte für Berufspflichtverletzungen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, sind diese der Prüferaufsicht zur weiteren Ermittlung zu melden.

Für das Enforcement Rechnungslegung ist nach dem Bilanzkontrollgesetz aus dem Jahre 2004 in einem zweistufigen System zunächst die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zuständig und danach die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).